hallo und guten Tag alle,
die Dinge nehmen ja doch schneller Fahrt auf als ich erartete, - schön zu sehen ! Soweit ich sehen und beurteilen kann, werden auch genau die richtigen Fragen gestellt.
Ich selbst mache unsere Buchführung auf einem Anderen system in SKR04 incl. DATEV Export zum Berater für unsere UG. Wir sind als 3 man show zwar extrem klein aber international bezgl. Einkauf und Verkauf agierend. In der EU und außerhalb mit Kunden mit UmstID und ohne, mit Waren und Dienstleistungen. Daher bilden wir möglicherweise (fast) alle Steuerfälle ab. So Interesse besteht und die Möglichkeit einen Spielaccount anläßlich 5. Test zu erhalten würde ich mich - nicht ganz uneigennützig im Hinblick auf Eignungsprüfung für uns- an einem feed back versuchen.
Darf ich noch ein paar Tips vorab loswerden, die aus Erfahrung mit unserem heutigen system stammen ? :
- Bei der Einstellbarkeit und Fexibilität:
von Kontenattributen oder Mandantenattributen oder in Berichtsabfragen ist Weniger eindeutig Mehr. Alles was aufgrund gesetzlicher Regelungen oder per DATEV de Facto Standard definiert ist, z.B. ob ein Kto GuV oder Bilanzkto ist etc. sollte nicht nochmal kontenindividuell eingestellt oder verändert werden können. Auch die Gruppen zum Beispiel im SKR04 Kto4000-4099 Umsatzerlöse die Datev zuweilen vorhält sollten auch wenn sie nicht schon in aller Schönheit mit Unternamen existieren eben doch schon das sein was sie sind nämlich Umsatzerlöse. Keineswegs sollte beispielsweise Nr. 4098 als Bilanzkto z. B. “3. Barkasse” konfiguriert werden können.
Gleiches gilt für Berichtsfunktionen ( Bilanz / GuV / Liquidit) wenn es das so gibt. Entweder ist ein Mandant aufgrund seiner Stammdaten Soll oder Ist veranlagt, Einstellknöpfe für einmalige Einstellungen haben außer in Entwicklerversionen bei Abfragen oder in diversen Masken nichts zu suchen sonst stellt sich sofort die Frage ? Was gilt?. Weniger Flexibilität ist klar mehr !
Vorsteuer und Umsatzsteuer bei EU Dienstleistungserwerb: Das bilden einige systeme schlecht ab. Bezieht man als Fa mit UmstID beispielsweise Dienstleistungen aus einem EU Land so muss man selbst hier versteuern. In der UMSTVA muss beides UMST + Vorsteuer angemeldet werden wenn man abzugsberechtigt ist. Zwar ist das eine Nullsumme aber Steuern wollen gebicht werden.
GdoB dazu wurde ja schon vieles richtige gesagt. Mein eigener Steuerberater vertritt die Auffassung: bei der Papierbuchführung ist es klar, jeder Tintetropfen bleibt unveränderbar erhalten. Wer das auf DV spiegeln will wird sich schnell die Frage stellen ob die Backspace oder Entfernen Taste innerhalb eines Eingabefeldes deaktiviert sein muss und jeder keypress in die Datenbank gehen muss. Das sei natürlich Unsinn, auch die ENTER Taste mache keinen Unterschied. Wenig hält er von eigenen Fristen “am gleichen Tag noch änderbar oder in der lfd. Woche” Aus seiner Sicht ist relevant für die Unveränderbarkeit, der Zeitpunkt wann Daten das Unternehmen verlassen. Das ist i.d. Regel der Zeitpunkt der UmSTVA. Das ist bei den meisten Unternehmen monatszyklisch bei Kleinunternehmen Quartalszyklisch. Es soll andere Auffassungen geben. Macht man sich aber klar, daß der DATEV Export der ja Ziel des Unterfangens ist auch nur wieder editierbares .csv Material ist, das man ohne Unveränderbarkeitssicherung dem Steuerberater gibt, sollte man - das ist jetzt meine persönl. Aufassung- die Kirche im Dorf lassen und die Berichtsfunktion UMSTVA wann immer sie ausgelöst wird die Unveränderbarkeit manifestieren lassen und keinen vorauseilenden Gehorsam praktizieren wollen.
Umgang mit Perioden und Jahresabschluss:
Das sollte wirklich sehr strikt gehandhabt werden. Zwar muss es möglich sein, nach dem DATEV Export und Übergabe an den Steuerberater dessen Korrekturbuchungen vor Abgabe beim Finanzamt im eigenen System nach Steuerberaterblaupause nachzubuchen. Der eigene Datev Export kann also den Periodenabschluss nicht vollends einfrieren. Irgendwann muss es aber doch sein. Man sollte sich hier an Anderen systemen orientieren.
Korrekturschleife Steuerberater / eigenes system
Das kann schon nerven die Korrekturbuchungen des Steuerberaters im eigenen system nachzuführen, man braucht eine exakte Liste von ihm. Wir reden jetzt vom umgekehrten Fall, nicht DATEV Export zum Berater sondern Korrekturbuchungen zurück ins eigene System. Soweit mir bekannt werden in D von den Beratern meist DATEV oder ADDISSON DV Systeme eingesetzt. Es empfiehlt sich unbedingt zu klären ob der Rücktransfer / Synchronisation irgendwie als Buchungsstapel organisert werden kann.
Viel Erfolg allen !
Otmar Ripp